Die Stadt Weimar hat beschlossen, den laufenden Wettbewerb zur Beauftragung der Generalplanungsleistungen für die Generalsanierung des Deutschen Nationaltheaters (DNT) aufzuheben und schnellstmöglich ein neues Vergabeverfahren nach Vergabeverordnung (VgVVgV Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Sie muss dann von einem öffentlichen Auftraggeber angewendet werden, wenn der Wert eines Auftrags den Schwellenwert erreicht oder aber überschritten hat. ) auf den Weg zu bringen.
Mit dieser Entscheidung reagiert die Stadt auf den Beschluss der Vergabekammer Thüringen vom 20. Juni 2025. Nach dem Austausch umfangreicher Schriftsätze und Stellungnahmen sowie einer mündlichen Verhandlung im Juni hatte die Kammer in der vergangenen Woche entschieden, dass sie die Rechte einer Antragstellerin nach § 97 Abs. 6 GWBGWB Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, regelt den Wettbewerb auf dem Markt. verletzt sieht. Streitpunkt war vor allem die Verbindlichkeit einzelner Vorgaben der Auslobung.
Auch wenn die Stadt die rechtliche Bewertung der Vergabekammer nicht in allen Punkten teilt, wird sie gegen die Entscheidung der Vergabekammer keine Beschwerde beim Oberlandesgericht in Jena einreichen. Stattdessen wird zeitnah ein neues Vergabeverfahren nach VgV gestartet: Die Entscheidung der Vergabekammer zu respektieren, vermeidet einen womöglich langwierigen Rechtsstreit. Auch eine Wiederholung des Planungswettbewerbs wäre nicht zielführend.
In einem Neustart liegt die Chance auf klare und stabile Rahmenbedingungen, um dank der Förderungen durch den Freistaat Thüringen und den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien das Deutsche National Theater Weimar denkmalgerecht zu sanieren und für die Zukunft zu ertüchtigen. Unser Ziel bleibt unverändert: ein zukunftsfähiges, baukulturell vorbildliches und wirtschaftlich tragfähiges Theater. Mit Veröffentlichung der Ausschreibung – zeitnah noch im laufenden Kalenderjahr – kann auch die Terminplanung überarbeitet und der Baustart neu prognostiziert werden.
Hintergrund
Am 30. August 2024 kürte ein Preisgericht drei gleichrangige dritte Sieger des europaweiten Planungswettbewerbs für das DNT‑Haupthaus. Daraufhin leiteten zwei nicht berücksichtigte Büros Nachprüfungsverfahren ein. Die Stadt setzte den Zuschlagsprozess aus, um die Entscheidung der Vergabekammer abzuwarten. Diese sah sich aufgrund der Vielzahl anhängiger Verfahren immer wieder zu mehrwöchigen Verlängerungen der Entscheidungsfristen gezwungen.