Mit Beschluss vom 19. November 2025 bestätigt das Oberlandesgericht Jena (OLG) den rechtmäßigen Verlauf des Wettbewerbs zur Beauftragung der Generalplanungsleistungen für die Generalsanierung des Deutschen Nationaltheaters (DNT) Weimar. Der Senat für Vergabesachen hebt damit die Entscheidung der Vergabekammer Thüringen vom 20. Juni 2025 auf, die im Nachprüfungsverfahren zur Auffassung kam, Rechte einer Antragstellerin nach § 97 Abs. 6 GWBGWB Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, regelt den Wettbewerb auf dem Markt. seien verletzt worden.
In der schriftlichen Begründung des Beschlusses betont der Senat, dass nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nur „als bindend bezeichnete“ Vorgaben einen Ausschluss tragen; solche waren in Bekanntmachung und Auslobung nicht enthalten. Eine nachträgliche Qualifikation von Vorgaben – etwa über das Rückfragekolloquium – scheidet aus. Zugleich wird der fachliche Beurteilungsspielraum des Preisgerichts bestätigt.
Die Stadt Weimar begrüßt den Beschluss, der ihr Verfahren bis zur Preisgerichtsentscheidung im August 2024 bestätigt sowie den Wettbewerb gem. RPW 2013 als Instrument einer vielfältigen Baukultur bekräftigt. Der Beschluss und dessen Folgen werden nun einer gründlichen Prüfung unterzogen. Mögliche Konsequenzen, etwa für das jüngst eingeleitete Vergabeverfahren oder die Wiederaufnahme des früheren Architektenwettbewerbs, sind Gegenstand dieser Prüfung.
Unabhängig vom Verfahrensweg bleibt das gemeinsame Ziel der Stadt Weimar, des Freistaates Thüringen, des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie des DNT Weimar als Nutzer, die Generalsanierung des Deutschen Nationaltheaters weiter voranzutreiben. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist und belastbare Entscheidungen über das weitere Vorgehen getroffen wurden, wird die Stadt Weimar die Öffentlichkeit informieren.
