Die Stadt Weimar wird das ursprüngliche Vergabeverfahren zur Generalsanierung des Haupthauses des Deutschen Nationaltheaters (DNT) auf Basis der Wettbewerbsergebnisse von 2024 fortsetzen. Damit reagiert die Bauherrin und Ausloberin auf den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG), der die Rechtmäßigkeit des vorangegangenen interdisziplinären Planungswettbewerbs bestätigt hat. Nach umfassender rechtlicher Beurteilung der Gerichtsentscheidung entschloss sich die Stadt Weimar als Eigentümerin, nach Abstimmung mit dem DNT als Nutzer, zu diesem Schritt, um den Planungsprozess schnellstmöglich weiterführen zu können.

Im Rahmen der heutigen Baukommission wurden die Zuwendungsgeber, der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, informiert.

Weg frei für Verhandlungen

Die Stadt nutzt damit die durch das OLG-Urteil wiederhergestellte Handlungsoption. Nachdem das Oberlandesgericht die Gültigkeit des Wettbewerbs entgegen der erstinstanzlichen Entscheidung bestätigt hat, ist nun der Weg frei, um das darauf aufbauende Verhandlungsverfahren wieder aufzunehmen. Die Gespräche mit den drei im Wettbewerb prämierten Büros werden unverzüglich fortgesetzt. Ziel ist es, das Verfahren schnellstmöglich mit einem Zuschlag und dem Abschluss des Generalplanervertrags zu beenden.

„Der Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts bestätigt, dass das Preisgericht seine Entscheidung seinerzeit korrekt und innerhalb seines Beurteilungsspielraums getroffen hat“, erklärt Dr. Claudia Kolb, Beigeordnete für Bauen und Verkehr der Stadt Weimar. „Diese Klarheit ermöglicht es uns, den verhängten Vergabestopp aufzuheben.“

Neuausschreibung wird eingestellt

Eine Folge der neuen Situation ist die Einstellung des zweiten Verfahrens: Das von der Stadt Weimar initiierte Vergabeverfahren vom 1. Oktober 2025 wird formell aufgehoben. Dieses Verfahren war nach der Entscheidung der Vergabekammer konsequent vorangetrieben worden, um die Sanierung trotz der juristischen Unsicherheiten abzusichern. Da das OLG nun jedoch die Entscheidung der Vorinstanz korrigiert hat und das Verhandlungsverfahren in Folge des Wettbewerbs wiederaufgenommen werden soll, wird dieses Verfahren aufgehoben. Mit der Rückkehr zum ursprünglichen Verfahren wird sichergestellt, dass die architektonische Qualität der bereits prämierten Entwürfe zum Tragen kommt und – aufbauend auf bereits geleisteter Arbeit – der zügigste Weg zum Planungsstart beschritten wird.